Elternrat

Der Elternrat

Die Vorgaben nach §5 SächsKitaG werden wie folgt umgesetzt:

  • Die Wahl der Elternvertretung erfolgt jedes Jahr zum Septemberelternabend.
    Alle Eltern, die gern mitarbeiten möchten und ihre Ideen zum Wohl der Kinder einbringen, sind eingeladen, sich zur Wahl zu stellen. Die Information erfolgt jeweils im Vorfeld über Elternbrief.
  • Ziel ist es, dass aus jeder Gruppe mindestens ein Elternteil im Elternrat vertreten ist, um die Interessen der Gruppe zu berücksichtigen.
  • Die Treffen finden immer nachmittags statt, die eigenen Kinder werden in der Zeit im Kindergarten betreut.
  • In der Regel finden 3 Treffen im Jahr statt, dazu weitere Vorbereitungstreffen bei Projekten,….

Aufgabe des Elternrates:

  • Ansprechpartner für Eltern sein und Informationen sowie Probleme an die Kitaleitung oder den Träger zu transportieren.
  • Ein offenes Ohr für die Belange des Kindergartens haben.
  • Projekte oder andere Ideen einbringen oder unterstützen, Feste mit vorbereiten,…

Wir legen viel Wert auf ein gutes Miteinander zwischen Elternrat, Pädagogen, Leitung und Träger.