Beschwerdemanagement

Unser Beschwerdemanagement

  • Alle Beschwerden über die Leitung sind dem Träger mitzuteilen (Ansprechpartner am Aushang)
  • Alle Personalbeschwerden sind der Leitung mitzuteilen
  • Personengebundene und gruppenbezogene Beschwerden werden an die entsprechende Person weitergeleitet. Verantwortlich ist der Beschwerdeannehmer.
  • Alle inhaltlichen Sachbeschwerden, z.B. Abläufe in der Kita. betreffend, nehmen die Erzieher entgegen und klären sie zeitnah. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Mitteilung an die Leitung. Ist eine Klärung nicht unmittelbar herbeizuführen, wird die Sache Gegenstand in der nächsten Dienstberatung (Beschwerde, Sachargumente, Klärungsvorschläge bzw. Umsetzungen werden im Dienstberatungsprotokoll erfasst). Das Ergebnis teilt die Leitung dem Beschwerdeführer mit.
  • Beschwerden, die über den Elternrat an die Leitung übermittelt werden, sind ebenfalls zeitnah zu klären. Das Ergebnis wird sowohl dem Elternratsmitglied, der die Beschwerde aufgenommen hat, mitgeteilt, als auch den betreffenden Eltern.
  • Ist eine Klärung in diesem Rahmen nicht möglich oder führt sie nicht zum Einvernehmen mit dem Beschwerdeführer, kann die Leitung ein klärendes Gespräch mit Elternratsvertretern, Vorstandsmitgliedern, evtl. einer beteiligten Erzieherin und dem Beschwerdeführer einberufen. Über den Verlauf und die Ergebnisse wird ein Protokoll erstellt.
  • Beschwerden können mündlich oder auch schriftlich mitgeteilt werden. Auf eine schriftliche Beschwerdeführung gibt es eine schriftliche Antwort.
  • Zeitnah heißt innerhalb von 7 Tagen, ist dies nicht möglich, erfolgt zumindest in dieser Zeit eine erste Stellungnahme.

Auch Kinder können und sollen ihre Beschwerden äußern

  • Den Kindern ist durch die im Gruppenalltag gelebte dialogische Kommunikation bekannt, dass sie ihre Meinung frei äußern können. Das heißt, jeder kann seine Befindlichkeiten und Beschwerden formulieren und aussprechen (gegenüber anderer Kinder, gegenüber einer oder mehrerer Erzieher, der Leiterin, technischer Mitarbeiter,..)
  • Kinder, die das noch nicht schaffen, können auch gemeinsam mit einem Elternteil das Gespräch zur Erzieherin suchen. Wesentlich ist, dass die Kinder darin bestärkt werden, in Zukunft ihre Anliegen und Beschwerden selbst zu äußern.
  • Die Kinder können mitbestimmen, ob ihr Anliegen in der Gruppe, zum Morgenkreis oder auch in einem engen Kreis geklärt wird.
  • Wesentlich ist, dass die Kinder nicht nur lernen ihre Beschwerden und Anliegen zu äußern, sondern auch an der Lösungsfindung intensiv beteiligt werden!
  • Weiterhin besteht der Anspruch die Eigenreflexion zu unterstützen. Das heißt, mit Hilfe eines Erwachsenen das eigene Verhalten auf seine Verhältnismäßigkeit überprüfen und beurteilen, ob die Reaktion angemessen ist.